Häufige Fragen zum Hamburg Digital Check — FAQ
- Stefan Schmelzer
- 5. März
- 3 Min. Lesezeit
Häufige Fragen zum Hamburg Digital Check — FAQ
Was ist der Hamburg Digital Check?
Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm der IFB Hamburg für kleine und mittlere Unternehmen. Er bezuschusst Beratung und Umsetzung von Digitalisierungs- und KI-Projekten mit bis zu 50 % der Kosten — maximal 15.000 € pro Unternehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind KMU, Freiberufler und Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg. Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz unter 50 Mio. € bzw. eine Bilanzsumme unter 43 Mio. € aufweisen.
Wie hoch ist die Förderung genau?
Die Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Modul 1 (Beratung) sind maximal 5.500 € Zuschuss möglich, bei Modul 2 (Umsetzung) maximal 15.000 €. Beide Module können kombiniert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2?
Modul 1 fördert die strategische Beratung zur Digitalisierung — also die Analyse des Ist-Zustands und einen Maßnahmenplan. Modul 2 fördert die konkrete Umsetzung, z. B. Softwareeinführung, Prozessdigitalisierung oder KI-Integration. Modul 2 setzt in der Regel Modul 1 voraus.
Was genau ist förderfähig?
Förderfähig sind externe Beratungsleistungen, Softwarelizenzen (erstes Jahr), IT-Sicherheitsmaßnahmen, Prozessdigitalisierung, KI-Implementierung und Schulungen im Rahmen des Projekts. Reine Hardware-Anschaffungen wie Computer oder Drucker sind nicht förderfähig.
Was ist nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind: Hardware-Käufe, laufende Softwarelizenzen nach dem ersten Jahr, Eigenleistungen des Unternehmens, bereits begonnene Projekte und Maßnahmen, die vor der Bewilligung gestartet wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?
Die Bearbeitungszeit bei der IFB Hamburg beträgt in der Regel 4–8 Wochen. Mit einem vollständigen Antrag und allen Unterlagen geht es schneller. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an komplett eingereicht wird.
Kann ich mehrfach beantragen?
Pro Unternehmen kann der Hamburg Digital Check einmal beantragt werden. Wenn Sie Modul 1 und Modul 2 nutzen, können Sie die Maximalsumme von insgesamt bis zu 17.250 € (5.500 € + 15.000 €, jeweils 50 %) ausschöpfen.
Brauche ich einen zertifizierten Berater?
Ja, die Beratungs- und Umsetzungsleistungen müssen von einem autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden. Wir sind als Beratungsunternehmen für den Hamburg Digital Check zugelassen und übernehmen den gesamten Prozess für Sie.
Gibt es einen Fördertopf oder eine Frist?
Die Förderung ist an ein jährliches Budget gebunden. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, gibt es keine Bewilligungen mehr bis zur nächsten Haushaltsperiode. Wir empfehlen daher, den Antrag zeitnah zu stellen.
Ab wann darf ich mit dem Projekt starten?
Erst nach der schriftlichen Bewilligung durch die IFB Hamburg. Ein vorzeitiger Projektstart vor Bewilligung ist förderschädlich — das bedeutet, Sie verlieren den kompletten Zuschussanspruch. Deshalb ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Bewilligung, dann Start.
Wie läuft die Abrechnung?
Nach Abschluss des Projekts reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der IFB Hamburg ein. Die IFB überweist dann den Zuschuss direkt an Sie. Wir helfen bei der Erstellung des Verwendungsnachweises, damit alles reibungslos läuft.
Kann ich den Zuschuss mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können Sie den Hamburg Digital Check für ein Projekt und ein anderes Förderprogramm für ein separates Projekt nutzen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung erhalten Sie eine schriftliche Begründung von der IFB Hamburg. Häufige Gründe sind fehlende Unterlagen oder Nichterfüllung der KMU-Kriterien. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit vorab, sodass Ablehnungen in der Praxis selten sind.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Typischerweise benötigen Sie: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, letzte Jahresabschlüsse oder BWA, De-minimis-Erklärung, Projektbeschreibung und Kostenplan. Wir erstellen die Projektunterlagen und sagen Ihnen genau, was Sie beisteuern müssen.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Ab Bewilligung haben Sie in der Regel 12 Monate Zeit, das Projekt abzuschließen und den Verwendungsnachweis einzureichen. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung beantragt werden.
Muss ich Eigenkapital nachweisen?
Nein, ein Eigenkapitalnachweis ist nicht erforderlich. Sie müssen lediglich in der Lage sein, Ihren Eigenanteil von 50 % der Projektkosten zu tragen. Eine Vorfinanzierung des Zuschussanteils ist nicht nötig.
Ist die Erstberatung bei Ihnen wirklich kostenlos?
Ja, das Erstgespräch (ca. 30 Minuten) ist komplett kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen dabei Ihre Förderfähigkeit und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen und Zuschusshöhe für Ihr Unternehmen realistisch sind. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden.
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